Die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. Diese haben sich auf die Errichtung einer zentralen Marktüberwachungsbehörde mit Sitz in Magdeburg verständigt. Zu den Aufgaben dieser Behörde zählt auch die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und Meldungen von Verbrauchern und Verbänden über mögliche Verstöße gegen die Barrierefreiheitsanforderungen.
Anfragen bzw. Meldungen können Sie bis zur formalen Errichtung der zentralen Marktüberwachungsbehörde richten an:
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de